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Altersvorsorge optimieren: Warum Dein Studium zählt

Urks, Rente! Ich bin doch erst Anfang 20! Stimmt vielleicht, aber Du sammelst bereits jetzt im Studium und bei Deinem Nebenjob Punkte für Deine Altersrente. Deine erste Renteninformation wirst Du voraussichtlich mit Ende 20 erhalten. Wie das mit dem Anrechnen des Studiums läuft, haben wir Dir hier einmal kurz zusammengefasst.

Was ist ein Rentenkonto?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt für jede:n Versicherte:n ein Rentenkonto. Sobald Du Deine erste Beschäftigung, z.B. einen Minijob neben Deinem Studium, beginnst, bekommst Du einen Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Auf diesem steht Deine Versicherungsnummer. Um später eine Altersrente zu erhalten, musst Du mindestens fünf Jahre lang versichert gewesen sein. Zu dieser Mindestversicherungszeit zählt aber nicht nur die Zeit, in der Du gearbeitet hast, sondern auch Dein Studium kann als Anrechnungszeit für Deine Altersrente berücksichtigt werden. Wenn Du mindestens 27 Jahre alt bist und fünf Jahre Beitragszeit erworben hast, erhältst Du einmal jährlich eine Übersicht über Dein Rentenkonto – die Renteninformation – von der DRV per Post.

 

Dein Studium zählt als Anrechnungszeit für Deine Altersrente!

Die gute Nachricht vorweg: Dein (Fach-)Hochschulstudium zählt als Anrechnungszeit für Deine Altersrente. Du kannst insgesamt bis zu acht Jahre Deiner Schul- und Studienzeiten anrechnen lassen und Du musst Dein Studium nicht abschließen, um Dir die Zeiten anrechnen zu lassen. Wie das geht, erkläre ich Dir weiter unten. Zuerst schauen wir uns einmal kurz an, wie überhaupt die Einträge in Deinem Rentenkonto zustande kommen.

 

So landet Dein Nebenjob im Rentenkonto

In Deinem Rentenkonto werden automatisch Beschäftigungszeiten, z.B. von Deinem Nebenjob, erfasst. Vielleicht bist Du aktuell Werkstudent:in und hast Dich schon mal gewundert, wofür eigentlich diese “Meldebescheinigung zur Sozialversicherung” ist, die Du zugesendet bekommen hast. Mit dieser Bescheinigung wird u.a. der DRV übermittelt, dass Du gerade arbeitest (bzw. gearbeitet hast) und welche Beiträge Du gezahlt hast. Diese Zeiten und Beiträge werden in Dein Rentenkonto eingetragen. Diese Bescheinigung kann als Nachweis für ein Beschäftigungsverhältnis dienen. Daher solltest Du diese Unterlagen gut aufbewahren, um sie parat zu haben, falls es Unstimmigkeiten geben sollte. Überprüfe auch, ob das übermittelte Einkommen mit Deinem tatsächlichen Einkommen übereinstimmt.

 

Studium als Lücke im Rentenkonto

Andere Zeiten, wie z.B. Dein Studium, werden aber nicht automatisch erfasst. D.h., dass Du Dich selbst darum kümmern musst, dass diese Anrechnungszeiten in Deinem Rentenkonto eingetragen werden. Andernfalls bleibt eine Lücke in Deinem Rentenkonto. Dieser Vorgang nennt sich Kontenklärung. Du kannst über die Onlinedienste der DRV einen Antrag auf Kontenklärung (unter dem Punkt “Versicherung”) stellen. Ein guter Zeitpunkt dafür ist beispielsweise, wenn Du Deine erste Jahresübersicht über Dein Rentenkonto erhältst oder das Ende Deines Studiums oder Deiner Promotion. Weitere Zeiten, die nicht automatisch erfasst werden, können z.B. Zeiten der Ausbildungssuche oder Arbeitslosigkeit und auch der Kinderbetreuung sein.

 

Welche Unterlagen Du zur Kontenklärung brauchst

Natürlich brauchst Du Unterlagen, die beweisen, dass Du in einem bestimmten Zeitraum studiert hast, arbeitslos oder ausbildungssuchend warst. Folgende Unterlagen solltest Du also (entweder bis zur Klärung Deines Rentenkontos oder für die sehr vorsichtigen bis zum Rentenbeginn) gut aufbewahren und nicht in den Papierkorb werfen:

  • Nachweis über Dein Studium
  • Mitteilungen der Agentur für Arbeit über Beitragszahlungen wie z.B. Arbeitslosengeld 
  • Mitteilungen der Agentur für Arbeit darüber, dass Du ausbildungssuchend warst

Wenn Du Dein Studium abgeschlossen hast, kann Dein Abschlusszeugnis und Deine Abschlussurkunde als Nachweis dienen. Alternativ dazu oder wenn Du Dein Studium abgebrochen hast, auch Immatrikulationsnachweise oder eine Bescheinigung der Hochschule über Deine Studienzeiten (kann in der Regel beim Studierendensekretariat ausgestellt werden).

Zusammenfassend solltest Du Dich frühzeitig über das Thema Rente informieren. Habe im Hinterkopf, dass es sich lohnt, auch für kleinere Nebenjobs Rentenbeiträge zu zahlen. Zudem sicherst Du Dir mit einer rechtzeitigen Kontenklärung – also der Anrechnung Deines Studiums – die bestmöglichen Voraussetzungen für Deine spätere Altersrente. Kurzum: Vorbereitung lohnt sich, auch wenn das Thema Rente noch in weiter Ferne liegt.

 

Referenzen

[1] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/renteninformation/faq_renteninfo.html#19873440-781d-4bff-988a-c22cc913ca69 (Abruf: 16.10.2022) 

[2] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Studierende/studierende_node.html (Abruf: 21.11.2022) 

[3] https://www.lohndirekt.de/meldebescheinigung-zur-sozialversicherung-die-jahresmeldung/ (Abruf: 21.11.2022) 

[4] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kontenklaerung.html (Abruf: 21.11.2022)

Autorin

Stefanie Schatz (ehemalige Doktorandin in der Pharmazeutischen Biotechnologie) mag nicht nur die Life Sciences, sondern auch Ordnung in ihrem Papierkram. Sie hat erfolgreich ihr Rentenkonto geklärt und damit studienbedingte Lücken geschlossen. Diese Zusammenfassung soll Dir helfen, ebenfalls ein lückenloses Rentenkonto zu erlangen.

Folgende Personen haben ebenfalls mitgewirkt: Carolin Krieger, Katja Gollas und Jana Juli.